Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Easy Räumung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Easy Räumung (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), insbesondere für Räumungen, Entsorgungen, Haushaltsauflösungen und Reinigungsarbeiten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) diese Bedingungen an.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote und Offerten sind freibleibend und basieren auf den Angaben des Auftraggebers oder einer Besichtigung vor Ort. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Formular) oder mündlich bestätigt hat.
Weichen die tatsächlichen Mengen (Volumen) oder Gegebenheiten am Räumungstag stark von den Angaben des Auftraggebers ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten (Räumung, Entsorgung, Reinigung) sorgfältig, termin- und fachgerecht auszuführen.
Alle zu entsorgenden Gegenstände werden gemäss den Schweizer Umweltvorschriften sortiert und zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zugeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Diskretion über gefundene persönliche Unterlagen oder Gegenstände.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Zugang: Den Zugang zum Objekt (Schlüsselübergabe) und zu den Räumlichkeiten (Treppenhaus, Lift, Zufahrt) zum vereinbarten Termin sicherzustellen.
  • Wahrheitspflicht: Den Auftragnehmer über gefährliche Güter (Sondermüll, Chemikalien, Asbest) vorab zu informieren. Verschwiegene Problemstoffe werden gesondert und kostenpflichtig entsorgt.
  • Eigentum: Zu versichern, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder eine entsprechende Vollmacht besitzt.
  • Parkplatz: Sofern nicht anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber für eine Parkmöglichkeit für den Transporter/LKW (ggf. Parkbewilligung bei der Gemeinde einholen). Übernimmt der Auftragnehmer dies, werden die Kosten in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsübergang

Mit der Übergabe bzw. der Mitnahme der Gegenstände durch den Auftragnehmer geht das Eigentum an den zu entsorgenden Gütern auf Easy Räumung über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, über diese Gegenstände frei zu verfügen (Verwertung, Verkauf, Spende oder Entsorgung).
Ausnahme: Persönliche Dokumente, Bargeld oder offensichtliche Wertsachen, die während der Räumung gefunden werden, werden separiert und dem Auftraggeber übergeben, sofern sie nicht ausdrücklich zur Entsorgung freigegeben wurden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte vereinbarten Preise (Pauschale oder Stundenansatz). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren (z. B. Entfernen von verklebten Teppichen, Demontage von Einbauten, zusätzliche Mengen), werden nach Aufwand berechnet.

Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart:

  • Privatkunden: Bar, per TWINT oder Kartenzahlung direkt nach Abschluss der Arbeiten vor Ort.
  • Firmenkunden/Behörden: Per Rechnung innerhalb von 10 bis 30 Tagen (Bonität vorausgesetzt).

7. Rücktritt / Stornierung

Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag zu stornieren. Dabei fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 14 Tage vor Termin: Kostenlos.
  • Bis 7 Tage vor Termin: 30% des Auftragswertes.
  • Bis 48 Stunden vor Termin: 50% des Auftragswertes.
  • Weniger als 24 Stunden vor Termin: 80% des Auftragswertes.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch seine Mitarbeiter bei der Ausführung der Arbeiten am Gebäude (Böden, Wände, Treppenhaus) verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert.

Haftungsausschluss:

  • Keine Haftung wird übernommen für Gegenstände, die zur Entsorgung bestimmt sind.
  • Für den Inhalt von Kartons/Behältern, die der Auftraggeber selbst gepackt hat, wird keine Haftung übernommen.
  • Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Auftraggeber vor Beginn der Räumung zu entfernen. Für deren Verlust wird keine Haftung übernommen.

Schäden müssen dem Personal sofort vor Ort gemeldet und schriftlich festgehalten werden. Spätere Reklamationen (nach Abnahme/Übergabe) können nicht berücksichtigt werden.

9. Besenreine Übergabe

Sofern «besenrein» vereinbart wurde, bedeutet dies: Alle beweglichen Gegenstände sind entfernt, Böden sind gekehrt (oder gesaugt) und Spinnweben entfernt. Eine «Abgabegarantie» (für die Verwaltung) bedingt, dass eine explizite Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie gebucht wurde. Eine reine Räumung beinhaltet keine Fenster-, Lamellen- oder Nassreinigung von Küche/Bad, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Easy Räumung.