Wohnungsräumung: Schnell, Fair und Besenrein
- Alles aus einer Hand
- Transparente Preise
- Besenreine Übergabe
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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Der transparente Ablauf mit Easy Räumung

Kostenlose Beratung & Kontakt
Vor einer Wohnungsauflösung vereinbaren wir einen für Sie völlig unverbindlichen Ortstermin. Wir besichtigen die Räume, einschliesslich Kellerabteil, Estrich und Balkon. Während der Begehung prüfen wir auch die Laufwege (Lift vorhanden? Parkplatz für Transporter?).

Fixpreis-Offerte
Anschliessend erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte. Dieses unverbindliche Angebot verstehen wir unsererseits als verbindlich. Wir garantieren Ihnen einen Festpreis für die komplette Wohnungsräumung – es gibt keine versteckten Kosten. Sollten verwertbare Gegenstände vorhanden sein, ziehen wir deren Wert direkt von der Rechnung ab.

Besenreines Ergebnis
Sobald Sie unseren Vorschlag angenommen haben, kommen wir am vereinbarten Wunschtermin zu Ihnen. Wir kennen jeden Handgriff, der bei einer Wohnungsauflösung ansteht. Wir entsorgen, entrümpeln, entfernen Bodenbeläge (falls nötig) und sorgen für eine besenreine Übergabe an Sie oder die Verwaltung.
Ihr Experte für Wohnungsauflösungen
Eine komplette Wohnung aufzulösen, ist oft eine grosse Belastung – sowohl körperlich als auch emotional. Sei es nach einem Todesfall in der Familie, einem Umzug ins Pflegeheim oder einer Auswanderung – in einer Mietwohnung hat sich über die Jahre viel angesammelt, und der Vermieter verlangt eine pünktliche Rückgabe.
Sie müssen dieses Projekt nicht alleine bewältigen. Easy Räumung ist Ihr spezialisierter Partner für Wohnungsräumungen in der gesamten Schweiz. Wir erledigen die Auflösung fachgerecht, diskret und kostengünstig. Wir kümmern uns um einfach alles: von der Demontage der Möbel bis zur besenreinen Übergabe an die Verwaltung.
Wann ist eine professionelle Wohnungsräumung erforderlich?
Die Gründe für die Beauftragung eines Experten sind vielfältig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass eine Wohnungsauflösung meist in folgenden Situationen organisiert werden muss:
- Todesfall: Wenn Angehörige die Mietwohnung eines Verstorbenen fristgerecht zurückgeben müssen.
- Seniorenheim: Wenn der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht und der Grossteil des Haushalts keinen Platz mehr findet.
- Auswanderung: Wenn Sie die Schweiz verlassen, die Wohnung kündigen und nur mit leichtem Gepäck reisen wollen.
- Vermieter-Auftrag: Bei Mietnomaden oder unerlaubtem Auszug muss die Wohnung oft schnell geräumt werden, um sie wieder vermietbar zu machen.
- Zwangsräumung: In selteneren Fällen werden wir beauftragt, eine geräumte Wohnung termingerecht zu leeren.
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Wer zählt zu unseren Kunden?
Wir sind der zuverlässige Partner für alle, die vor der Aufgabe stehen, eine Wohnung aufzulösen. Unsere Kunden sind:
- Familienangehörige und Erben: Wir bieten emotionale Entlastung und sorgen für eine strukturierte Abwicklung der Mietwohnung im Todesfall.
- Hausverwaltungen und Vermieter: Wir garantieren eine schnelle Räumung, damit Sie die Wohnung schnell wieder neu vermieten können.
- Behörden und Gemeinden: Wir übernehmen die fachgerechte Räumung von Sozialwohnungen oder gemeindeeigenen Objekten.
- Privatpersonen: Bei Zusammenzug, Auswanderung oder notwendiger Verkleinerung des Haushalts.
Umwelt und Nachhaltigkeit: Verantwortungsvolle Entsorgung
Für uns ist Müllvermeidung auch bei einer Wohnungsauflösung selbstverständlich. Der Leitgedanke des Umweltschutzes steht im Vordergrund. Wir gehen systematisch vor:
- Wertanrechnung und Spenden: Als Profis erkennen wir sofort, welche Gegenstände zu wertvoll sind, um entsorgt zu werden. Diese können wir für Sie veräussern, spenden oder verschenken (Kleider, Geschirr, gut erhaltene Kleinmöbel).
- Mülltrennung: Was aus der Wohnung entsorgt werden muss, trennen wir konsequent. Wir garantieren das ordnungsgemässe Recycling aller Materialien (Holz, Metall, Elektronik, Kunststoffe).
- Keller & Estrich: Oft sind die Nebenräume voller als die Wohnung selbst. Wir räumen auch Kellerabteile und Estriche komplett leer und entsorgen den dort gelagerten Sperrmüll fachgerecht.
100% Transparenz bei Preis und Leistung
Transparenz ist für uns oberstes Gebot. Sie erhalten von uns eine seriöse und realistische Preiskalkulation, die so kostengünstig wie möglich ausfällt.
So setzen sich die Kosten bei einer Wohnung zusammen:
- Umfang: Anzahl der Zimmer, Quadratmeter, Menge des Hausrats.
- Zugang: Stockwerk (Etage), Vorhandensein eines Lifts, Trageweg zum Transporter.
- Personal und Logistik: Anzahl der benötigten Mitarbeiter und Fahrzeuge.
- Entsorgungskosten: Diese sind abhängig vom Volumen des anfallenden Sperrmülls und den Gebühren der Recyclinghöfe.
Durch die unverbindliche Besichtigung erhalten wir alle nötigen Eckdaten, um Ihnen eine verlässliche und faire Pauschale nennen zu können.
Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung (FAQ)
Was ist im Festpreis inbegriffen?
Der Preis beinhaltet die komplette Entrümpelung der Wohnung, inklusive Kellerabteil, Estrich und Balkon. Ebenfalls enthalten sind die Demontage von Möbeln, der Abtransport, die fachgerechte Entsorgung und die besenreine Reinigung.
Was bedeutet besenrein bei einer Wohnung?
Besenrein bedeutet, dass alle Räume komplett leer geräumt sind (auch Einbauschränke). Die Böden sind gekehrt oder gesaugt. Spinnweben sind entfernt. Die Wohnung ist bereit für die Abnahme durch die Verwaltung oder für eine nachfolgende Umzugsreinigung.
Wie lange dauert eine Wohnungsauflösung?
Je nach Grösse der Wohnung (z. B. 2.5 bis 4.5 Zimmer) und Zugänglichkeit (Lift vs. Treppenhaus) benötigen wir in der Regel 1 Tag für die komplette Räumung. Den genauen Zeitplan legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
Muss ich während der Räumung anwesend sein?
Nein. Es ist ausreichend, wenn Sie uns den Zugang verschaffen (Schlüsselübergabe). Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner. Wir melden uns kurz vor Abschluss, damit Sie die leere Wohnung abnehmen können.
Entfernen Sie auch Lampen und Vorhangschienen?
Ja, auf Wunsch entfernen wir Lampen, Vorhangbretter und selbst verlegte Bodenbeläge oder Tapeten, sofern dies im Mietvertrag für die Rückgabe gefordert wird. Bitte teilen Sie uns dies bei der Besichtigung mit.